Test: Ist die Behandlung für mich geeignet?

Wir setzen verschiedene Methoden ein, um das Restsehvermögen zu stärken: Augentraining, Entspannung  und nicht-invasive Hirnstimulation. Ob bei Ihnen eine Behandlung in Frage kommt, können Sie anhand der nachfolgenden Punkte bereits selbst prüfen:

Ist ein Restsehvermögen vorhanden?

In vielen Fällen, in denen von einem „vollständigen Sehverlust“ ausgegangen wird, ist in Wirklichkeit ein Restsehvermögen vorhanden. Ob Sie ein Restsehvermögen haben, wissen Sie selbst am besten: Ein Restsehvermögen ist vorhanden, wenn Sie subjektiv noch etwas sehen, auch wenn das Gesichtsfeld sehr klein ist, Sie verschwommen sehen oder nur hell und dunkel unterscheiden können.(beide Augen jeweils einzeln testen) Die Sehtests beim Augenarzt sind nicht dafür ausgelegt, das Restsehvermögen zu untersuchen, sondern dafür, nach Defiziten zu suchen. Daher können Sie noch Sehvermögen haben, selbst wenn bei der Gesichtsfeldmessung durch den Augenarzt alles schwarz erscheint

Wenn Sie eine oder mehrere der genannten Erkrankungen haben, können Sie von der Savir-Methode profitieren:

  • „Kortikale Blindheit“ (Sehverlust ohne morphologisch nachweisbare Schädigung)
  • trockene Makuladegeneration
  • Visuelle Wahrnehmungsstörungen (auch ohne nachweisbare Gesichtsfeldeinschränkung)
  • Glaukom
  • Schädigung des Sehnervs (unabhängig von der Ursache)
  • Diabetische Retinopathie
  • Unspezifischer und unerklärlicher Sehverlust
  • Schlaganfall mit Sehverlust
  • Gehirntrauma
  • Amblyopie (Schwachsichtigkeit)
  • Retinitis pigmentosa (RP)

Anmerkung: Für den Zeitraum, der seit dem Sehverlust vergangen ist, gibt es keine Obergrenze: Die Behandlung ist nicht weniger wirksam, wenn die Schädigung bereits viele Jahre zurückliegt.

Ausschlusskriterien für die Elektrostimulation:

Wir können keine Elektrostimulation durchführen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Elektrische oder elektronische Implantate (z. B. Herzschrittmacher oder Defibrillatoren; in seltenen Fällen zulässig – bitte informieren Sie sich im Vorhinein)
  • Metallimplantate im Kopf, die nicht MRT-tauglich sind
    Anmerkung: Zahnimplantate oder kleine Titanimplantate sind kein Problem
  • Epileptische Anfälle in den letzten drei Jahren
  • Nicht entfernte Tumoren
  • Drogenmissbrauch
  • Schwere psychiatrische Erkrankungen, z. B. Schizophrenie
  • Unbehandelter Bluthochdruck (über 160) oder um diesen Wert schwankender Bluthochdruck.
  • Unbehandelte Diabetes
  • Augeninnendruck von über 27 mmHg
  • Vollständige Blindheit auf beiden Augen

Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne telefonisch, ob und wann die Behandlung für Sie in Frage kommt.